ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Evropis 33
8820 Polis
Zypern
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Eisinger & Lampe Golf Sport Ltd. nachstehend „ELGS“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden bestehenden Kunden schriftlich bekannt gegeben, sofern Sie den bereits geschlossenen Vertrag betreffen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 ELGS bietet Coachings an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von ELGS auf Wunsch und nach vorherigem Kontakt mit Interessenten zugesendet.
2.2 Grundlegender Gegenstand jedes Coaching-Vertrages:
Jeder Kunde erhält eine 1:1 Betreuung mit dem gebuchten Coach, im gebuchten Umfang.
b Laufzeit
c Betreuender Coach
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit ELGS kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung per elektronische Post mit Angabe der Rechnungsdresse.
3.2 Jeder Kunde erhält nach Eingang seiner Buchung eine Bestätigung mit der Rechnung und dem Log-In zur Videoplattform, wenn diese im gebuchten Coaching inkludiert war.
3.3 Die Buchung ist verbindlich.
3.4 Das Coaching kann auch für mehrere Personen abgeschlossen werden, hierbei wird der Vertrag mit einer Person geschlossen.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann vom Kunden pausiert werden. Dies muss schriftlich an die von ELGS angegebene E-Mail-Adresse erfolgen. Der pausierte Zeitraum wird an die gebuchte Gesamtlaufzeit angehangen. Die reale Laufzeit darf die nicht länger als die doppelte gebuchte Laufzeit sein. Danach entfallen alle Ansprüche des Kunden an ELGS.
4.3 Wird der Vertrag vom Kunden pausiert, bleiben die in der Rechnung festgelegten Zahlungsmodalitäten davon unberührt.
4.4 Zahlungsmodalitäten: Die Kosten für das jeweilige Coaching richten sich nach dem, dem Kunden vorliegenden Angebot.
Der Teilnehmer kann per
Überweisung
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Auf Wunsch können mit dem Kunden individuelle Zahlungspläne vereinbart werden, Diese werden in der Rechnung festgesetzt. Die Zahlungstermine sind vom Kunden einzuhalten.
4.6 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich bei Kunden mit Sitz in der EU inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Bei Kunden mit Sitz außerhalb der EU verstehen sich die Leistungen exklusive der 19% MwSt.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen ELGS und dem Kunden.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich ELGS vor, dennoch die gesamten Coaching Kosten in Rechnung zu stellen.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt ELGS die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
6. Verschwiegenheitspflicht
EGLS verpflichtet sich, während der Dauer des Coachings und auch nach dessen Beendigung, über alle persönlichen Informationen und Anliegen des Kunden/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
7.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.